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Fahrdienst - Was war da noch?

Ausschreibung, Rausschreibung. Durch eine Chronik soll an die Aktionen im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Spezialfahrdienstes für Menschen mit Behinderung durch die Stadt Frankfurt erinnert werden.

>>> Chronik des Widerstands
>>> Video zur Aktion auf Youtube



Aus der BV vom 10.12.2010: Der Irrweg über die Einigungsstellen

Beispiel Chronik der Neuregelungen für SpringerIn AAP

Das Springerdasein in der AAP ist lange schon gekennzeichnet von überlangen Schichten, den stressigsten Diensten und wenig Gegenleistung. Schon vor einiger Zeit hat der Betriebsrat in Zusammenarbeit mit der Springer-KG eine Neuregelung entworfen.

Die Geschäftsführung sieht zwar einen Regelungsbedarf, hat aber gerade keine Zeit dafür... Die Betriebsversammlung am 15.09. entscheidet, in die Einigungsstelle zu gehen.

Die Einsetzung der Einigungsstelle wird verschleppt und das Ganze landet vor dem Arbeitsgericht.
Antrag der Geschäftsführung dort: entweder keine Einigungsstelle oder Einigungsstelle über das ganze neue Vergütungssystem!

Der Betriebsrat bleibt dabei, dass es nur um die Neuregelungen für SpringerIn AAP geht. Das Arbeitsgericht entscheidet pro Antrag des Betriebsrats.

Die Geschäftsführung legt Beschwerde dagegen ein und verschleppt dadurch weiter...

Beispiel Chronik der Vergütung für HelferInnen nach SGB VIII

Seit August 2009 arbeiten qualifizierte pädagogische HelferInnen auf diesen Stellen und müssten besonders vergütet werden. Der CeBeeF bietet dem Jugendamt diese pädagogische Leistungen jedoch zu einem Dumpingpreis an, weil nicht über andere Stundensätze verhandelt wurde.

Es wird entschieden, dass den HelferInnen der erhöhte Lohn zumindest ab Oktober 2009 noch nachträglich zusteht. Seit Oktober 2009 gewähren die MitarbeiterInnen dem CeBeeF also einen zinslosen Kredit.

Seit März 2010 versucht der Betriebsrat eine neue Eingruppierung herbeizuführen.
Betriebsversammlung am 15.09.2010 entscheidet, in die Einigungsstelle zu gehen

Wieder wird die Einsetzung der Einigungsstelle wird verschleppt und die ganze Sache landet vor dem Arbeitsgericht. Antrag der Geschäftsführung auch dort: entweder keine Einigungsstelle oder Einigungsstelle über das ganze neue Vergütungssystem!

Der Betriebsrat bleibt dabei, dass es nur um SGB VIII-MitarbeiterInne geht.
Arbeitsgericht entscheidet pro Antrag Betriebsrat.

Die Frist, um Beschwerde dagegen einzulegen, läuft noch...

wieder hoch?


WICHTIG: Zur Fahrtkostenerstattung

Wer den Großbrief vom 21.12.2010 zur "Neuregelung der Fahrtkostenzuschüsse" zeitlich sowie inhaltlich noch nicht zu erfassen vermochte, kann hier in aller Kürze die wichtigsten Informationen erhalten.

Die freiwillige Konzernbetriebsvereinbarung über die Fahrtkostenerstattung heißt offiziell "Konzernbetriebs-vereinbarung über Fahrtkostenzuschuss". Zuschuss ist dabei aber nicht ganz stimmig, weil es sich nicht um eine Zusatzleistung des Arbeitgebers handelt, sondern um Kosten, die der CeBeeF tatsächlich verursacht, also um eine Erstattung.

Praktisch funktioniert die Vereinbarung so:

1. Wer kriegt was?
Alle MitarbeiterInnen erhalten die tatsächlich anfallenden RMV-Fahrtkosten (Monats- oder Jahreskarte) abzüglich der Kosten für die Zone 50, Frankfurt, (derzeit 74,80€) erstattet. Wer mit dem Auto fährt, bekommt eine Erstattung nach Entfernungskilometern, höchstens aber so viel, wie sie als RMV-Nutzerinnen bekämen.

2. Wie kriegt man die Fahrtkostenerstattung?
Die Fahrtkostenerstattung bekommt man durch monatliches Stellen eines Fahrtkostenerstattungsantrags (ruhig das alte Formular verwenden, bis es ein neues gibt, das gibt's in der Personalabteilung, z.B. in den Wandhaltern links hinten im 1. Stock) mit der Kopie der Monatskarte. Das etwas lästige Aufheben von Fahrkarten lohnt sich also.

Die Betriebsvereinbarung gilt rückwirkend ab dem 20.07.2010. Merke: Man kann höchstens 6 Monate später den Anspruch geltend machen, d.h. für Juli nur noch im Januar.


wieder hoch?


Sondierungsgespräche mit ver.di??
Welches Entgeltsystem will die Geschäftsführung wirklich?

Die Chronik der (Nicht)Entwicklung
02.11.2010 auf der MA-Versammlung kündigt die GF Sondierungsgespräche mit ver.di an.
15.11.10 Verfahren zur Einigungsstelle SpringerInnen, GF will den Verhandlungsgegenstand auf ihr gesamtes Entgeltsystem ausdehnen und unterliegt.
17.11.10: Der BR e.V. erhält ein Verhandlungsangebot zum Entgeltsystem e.V. Frist zur Rückmeldung: genau ein Tag.
Der BR erklärt vorbehaltlich rechtlicher Klärungen seine Verhandlungsbereitschaft.
Verfahren zur Einigungsstelle wegen SGB VIII. GF will wiederum die Ausdehnung des Themas auf das gesamte Entgeltsystem - unterliegt damit erneut.

Es stellt sich doch die Frage…?
Warum will die Geschäftsführung trotz Sondierungsgesprächen mit ver.di unbedingt die Einigungsstelle Entgelt mit dem BR??
Warum geht die GF im Fall der SpringerInnen-Regelung vor das LAG?
Diese beiden Punkte bedeuten immense Kosten (bestimmt mehr als 20.000 Euro).
Was macht das angesichts der Sondierungsgespräche für einen Sinn, dieses Geld zum Fenster hinaus zu werfen? Oder, welche Pläne stecken dahinter? Was hat die GF wirklich vor?

Wir sollten die GF vor jedwedem Irrweg bewahren. Wir haben kein Geld zu verschenken! Das Geld muss in die Löhne investiert werden!



Weitere Links zu Aktionen und Informationen


Was tun, wenn's brennt im CeBeeF?
Unterschriftensammlungsvorlage
TVÖD Allgemein
Noch mal und immer wieder: Das BSG-Urteil
Fahrtkosten
Präsentation GOHN
Was tun, wenn's brennt im CeBeeF?


 

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