das LEXIKON
Aktions-AG
Um sich mit allen Themen rund um ver.di den Tarifvertrag zu
beschäftigen, ist neben der gewählten Tarifkommission die so
genannte Aktions-AG entstanden. Die Ideen, was hier geplant und
getan werden kann, sind so vielfältig, dass jedes Mitglied sich
einbringen und mitmachen kann.
Es geht um Zusammenhalt, um Motivierung, um Wissensstandvermittlung
und vieles mehr, das uns hilft, unser gemeinsames Ziel auch
gemeinsam zu erreichen, nämlich den Tarifvertrag. Postkarten
entwerfen und verschicken, zum Kuchenessen einladen, Stammtische
organisieren, das Gründen und Betreiben von Netzwerken,
Unterschriftensammlungen im wahrsten Sinne des Wortes anzetteln, thematische Gespräche führen,
Handy-Werbefilmchen drehen oder gar Songs schreiben und gemeinsam
singen, all das und viel mehr ist denkbar, um die passende
Stimmung zu schaffen und einen breiten Weg zu bahnen, sodass wir
hinkommen, wo wir hinwollen! Und alle können dazu ihren ihnen
eigenen Beitrag leisten.
Die Aktions-AG trifft sich regelmäßig alle zwei bis drei Wochen.
Termine sind im Kalender erfasst oder freundlicherweise über den
Betriebsrat erfahrbar.
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Annahmeverzug (AV)
Annahmeverzug wird hier als ein Begriff des Arbeitsrechts
gebraucht und ist in § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
geregelt. Wenn Arbeitnehmer sich zur Arbeit zur Verfügung stellen,
der Arbeitgeber ihnen aber keine Arbeit bieten kann, dann ist der
Arbeitgeber im Annahmeverzug. Das Gesetz schreibt vor, dass die
Arbeitnehmer in solch einem Fall nicht verpflichtet sind, ihre
Arbeitsstunden zu einem anderen Zeitpunkt abzuleisten, dass sie aber
dennoch bezahlt werden müssen und alle Rechte behalten, als hätten
sie gearbeitet.
Annahmeverzug betrifft den Arbeitgeber, denn dieser nimmt die
Arbeitsleistung nicht an, obwohl er in der Pflicht ist, den
Arbeitnehmern ihre vertragliche Arbeit zuzuweisen. Dabei spielt es
keine Rolle, warum er seiner Pflicht nicht nachkommt. Um ihre
Arbeitsleistung anzubieten, müssen die Arbeitnehmer nicht einmal vor
Ort erscheinen oder anrufen. Ihre Leistungsbereitschaft setzt das
Gesetz voraus.
Zur konkreten Situation des Annahmeverzugs im CeBeeF siehe
Verspringerung.
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Arbeitszeitkonto
(auch: Arbeitszeitkorridor; auch: Soll-Arbeitszeit)
Nach TVÖD §10 des Allgemeinen Teils ist geregelt, dass durch
Betriebsvereinbarung ein
Arbeitszeitkonto dann eingerichtet wird, wenn nach § 6 ein so
genannter wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von maximal 45
Stunden vereinbart ist und die in diesem Rahmen mehr geleisteten
Stunden Zeitrahmen der mit den jeweiligen Arbeitnehmern vereinbarten
wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit (die als Jahresdurchschnitt
ermittelt wird) ausgeglichen werden können. Das Arbeitszeitkonto
sammelt also zusätzlich geleistete Arbeitsstunden und dient der
Überprüfung von Gleitzeiten.
Für den CeBeef heißt das, die arbeitsvertraglich vereinbarte
Wochenstundenzahl und die sich danach zu berechende jährliche
Soll-Arbeitszeit werden im Arbeitszeitkonto als eben dieses Soll
verbucht. Im Rahmen des Jahresausgleichszeitraums leisten die
Arbeitnehmer ihre Stunden ab, die vom Soll abzogen, also dem
Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Werden mehr Stunden
abgeleistet, sinkt der Sollstundenanteil entsprechend schneller.
Problematisch wird die Regelung im Falle des Annahmeverzugs.
Laut BGB dürfen nämlich Arbeitnehmern dadurch keine Nachteile
entstehen. Nicht geleistete Stunden müssen demnach trotzdem
gutgeschrieben werden, genau so als wäre eine Arbeitskraft erkrankt.
Ungleichmäßig verteilte Arbeitszeit darf sich nämlich laut
Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteil vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00) auch
nicht negativ auf die erkrankte Person auswirken. Längere Schichten,
die durch Krankheit ausfallen, müssen entsprechend gutgeschrieben
werden. Andere betriebliche Regelungen bedeuten einen Verstoß gegen
das Entgeltfortzahlungsgesetz (Lohnausfallprinzip § 4 Abs. 1).
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Assistenz und Pflege
(auch: AAP; siehe auch: Helferin)
Zunächst einmal steht die Abkürzung AAP für "Abteilung Assistenz
und Pflege". Diese Abteilung bietet ganz allgemein Dienstleitungen
in der integrativen Schwerstbehindertenbetreuung.
Was die Vorgesetzten
unter Assistenz und Pflege verstehen, liest sich, in Anlehnung
an die Ziele des CeBeeF e.V. (s. Club Behinderter und ihrer
Freunde), wie folgt: "Wir im CeBeeF schaffen Voraussetzungen für
eine selbst bestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. (...)
Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist, die Selbständigkeit und die
Integration behinderter und pflegebedürftiger Menschen durch
Beratung und ambulante Dienste zu unterstützen. Die Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderungen sind ebenso individuell wie die
Bedürfnisse von Menschen ohne Behinderungen. Wir entwickeln daher
personenbezogene und bedarfsorientierte Hilfsangebote."
(S. Marschütz, O. Knuf, Grundlagen der Assistenz und Pflege im
CeBeeF, 2009)
Auf der Webseite des CeBeeF e.V. heißt es in Ergänzung dazu: "Wir
arbeiten in der Behindertenhilfe mit erfahrenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern", die wiederum "von examinierten Pflegefachkräften
fachlich angeleitet und unterstützt" werden. Damit soll den
Kundinnen und Kunden des CeBeeF "größtmögliche Gestaltungsfreiheit
(...) und eine qualitativ hochwertige Unterstützung" zugesichert
werden. (http://www.cebeef.com/index.php?menuid=20;
07.07.2011)
Die Arbeit verrichten so genannte Helferinnen und Helfer. In ihrer
Kleingruppe einsatztechnisch koordiniert, fahren sie in verabredetem
Wechsel an die jeweiligen Arbeitsplätze, d.h. in die jeweiligen
Wohnstätten von Kundinnen und Kunden.
Und wie sieht das in Ideal in der Praxis aus?
In ihrer Tätigkeitsbeschreibung formulierte die
ver.di-Arbeitsgruppe AAP, dass sich das Bemühen um "Erlangung
und/oder Aufrechterhaltung der selbständigen Lebensführung (der)
KundInnen in einer selbst gewählten Umgebung, im Spannungsfeld
zwischen Qualitätsanforderungen gemäß Sozialgesetzgebung und anderen
relevanten Richtlinien, Wünschen und Bedürfnissen der KundInnen,
(sowie der) Gesundheitserhaltung und -förderung während der
Freizeit, beim Studium und/oder (am) Arbeitsplatz" abspielt.
Zur dafür notwendigen Koordinierung "aller Arbeitsabläufe und
-bereiche mit Übernahme der Verantwortung für lebensnotwendige
Maßnahmen" gehört somit das "Erkennen von Handlungsbedarfen zur
Gesundheitserhaltung und -förderung der KundInnen und Motivierung
zur Aktivität" und darüber hinaus "permanente Aushandlungsprozesse
im Spannungsfeld zwischen Selbst- und Fremdbestimmung der KundInnen"
zu deren besonderem Wohl. Dies alles natürlich in "Absprache mit den
Vorgesetzten und Abstimmung eines Umsetzungsplans".
"Hohe psychische und physische Belastungen" werden dabei unter
anderem verursacht durch "Wechselschichten und zeitliche
Flexibilitätsansprüche", durch "isoliertes Arbeiten an dezentralen
Arbeitsplätzen", durch "Arbeiten in überhitzten Räumen" oder in
Gegenwart von "ansteckenden Krankheiten". Erwartet werden
breit gestreute Kenntnisse z.B. von Haushalt, Lebensmitteln und
deren Zubereitung, Hygienevorschriften, Umgang mit Gefahrstoffen,
Hilfsmitteln, Haustierversorgung, Gartenarbeit und Pflanzenkunde
sowie ein grundlegendes psychologisches, pflegerisches und
medizinisches Wissen z.B. über Wundversorgung, Diabetes,
Dekubitus und schließlich den physischen und psychischen
Allgemeinzustand der Assistenznehmer.
Die tatsächlichen Dienstleistungen sind also so individuell wie
Menschen es sind. Sehr vielfältige Kompetenzen sind somit notwendig
für die "Unterstützung der KundInnen bei (der) Verrichtung des
täglichen Lebens" und die "verantwortliche Führung eines fremden
Haushalts". (Protokoll der 9. Sitzung der AAP-Tarifgruppe vom
31.01.2011)
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Assistenzbetriebe Berlin
Zu den Berliner Assistenzbetrieben gehören der ambulante dienste
e.V. und die Lebenswege gGmbH. Die ver.di-Mitglieder dieser beiden
Unternehmen haben eine übergreifende ver.di-Betriebsgruppe
gegründet, um, genau wie die BG.CBF, einen Tarifvertrag
auszuhandeln.
Ein weiser Schritt, sich unternehmenübergreifend
zusammenzuschließen, um den jenseits aller Konkurrenz gemeinsam die
Lohnforderung zu etablieren. Die CeBeeFler stehen also nicht allein;
nicht nur in Berlin, auch in anderen Großstädten, wo sich ambulante
Pflege in größeren Unternehmen formiert hat, ist das Thema Tariflohn
auf dem Tisch.
Mehr Informationen beiten die Links zu den Fleyern und die Buttons
unterhalb der Navigation, welche auf die Webseiten der ver.di-Gruppe
und des Betriebsrat ambulante dienste e.V. verweisen.
Flyer der ver.di-Gruppe Berliner Assistenzbetriebe
Flyer des Berliner ver.di-Sekretärs
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Ausfallsicherung (ASP)
(auch:
Wochenendbereitschaft; auch:
Einsatzleitung)
Die im CeBeef in der AAP notwendige Ausfallsicherung von
Arbeitnehmern -
in der Regel im Krankheitsfall - wurde zur Entlastung der
Einsatzleitungen als selbständiger Arbeitsbereich etabliert.
Die Einsatzleitungen sind die Ansprechpersonen ihrer Kunden und
direkte Vorgesetzte von deren Helferinnen und Helfer. Ihre Aufgabe
ist unter anderem, die Dienstpläne zu organisieren. (vgl. ASP)
Die jeweilige ASP sollte kontaktiert werden, wenn eine
Arbeitnehmerin sich krank melden muss oder andere,
dienstzeitrelevante Dinge geklärt werden müssen.
An Wochenenden und Feiertagen wird die Ausfallsicherung von der Wochenendbereitschaft (WEB)
übernommen, ab 16:00 Uhr bis zum Folgemorgen um 8:00 Uhr ganzjährig
von der Nachttour.
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Ausgleichszeitraum
(auch:
Jahresausgleichszeitraum )
Der Ausgleichszeitrum
bezeichnet im CeBeef den Zeitraum eines Jahres, nach dem es
möglich ist, sich die auf dem Arbeitszeitkonto bis dahin
angesammelten Überstunden auszahlen zu lassen. Die Auszahlung der
Überstunden ist laut Betriebsvereinbarung mit einem Plus von 15%
möglich. Laut TVÖD werden Überstunden mit 30% Zuschlag ausgezahlt.
Achtung: Der Ausgleichzeitraum beginnt im CeBeeF allerdings jedes
Mal dann erneut, wenn das Arbeitszeitkonto im Laufe des Jahres auf
Null oder darunter gefallen ist.
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Bereitschaft
(auch: Bereitschaftsdienst; auch: Bereitschaftszeiten; auch:
Sonderformen der Arbeit)
Nach TVÖD §7 des Allgemeinen Teils liegt Bereitschaftsdienst
als eine der Sonderformen der Arbeit dann vor, wenn "Beschäftigte (...)
sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen
Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten
um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen.
Bereitschaftszeiten (nach BAT "Arbeitsbereitschaft") sind laut
§9 "die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Arbeitsplatz
oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung
halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit (...) aufzunehmen".
Bereitschaftsdienst und Bereitschaftszeiten
unterscheiden sich also dadurch, dass ersterer "außerhalb der
regelmäßigen Arbeitszeit" und letzterer innerhalb derselben liegt.
Regelmäßig anfallende Bereitschaftszeiten zur Hälfte als
tarifliche Arbeitszeit (§9) zu werten und werden nach einer
Betriebsvereinbarung (§10) in diesem Umfang dem Arbeitszeitkonto gut
gutgeschrieben. Die Summe der vertraglich zu leistenden
Wochenarbeitszeit und der Bereitschaftszeiten darf bei Vollarbeit 48
Stunden nicht überschreiten. Die Protokollerklärung zu §9 sagt
jedoch aus, dass die "Regelung nicht für Wechselschicht- oder
Schichtarbeit" gilt.
Bereitschaftsdienst wird nach Eingruppierung
zusätzlich entlohnt; bundesweit verhandelt ist dies derzeit nach
TVÖD aber noch nicht und muss daher in einer Betriebsvereinbarung
geregelt werden. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist
Bereitschaftsdienst jedenfalls in vollem Umfang als Arbeitszeit zu
werten (9.9.2003, Az. C-151/02).
Fazit: Mit Bereitschaftszeiten kann die
Arbeitszeit also noch immer auf gesetzlicher Grundlage verlängert
werden. Insbesondere im Rahmen von Teilzeitarbeit hat dies prekäre
Folgen.
(vgl. Rufbereitschaft)
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Betriebliche Altersversorgung
Laut TVÖD haben Arbeitnehmer "Anspruch auf Versicherung unter
eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und
Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarfvertrages über die
betriebliche Altersversorgung", also des ATV.
Die Vorschriften des jeweils geltenden TVA sind weitaus
umfangreicher und daher auch kostspieliger für den Arbeitgeber,
gehören aber zu den Grundvoraussetzungen für den Abschluss eines
Tarifvertrags.
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Betriebsrat
Ein Betriebsrat ist bekanntlich das von der Belegschaft gewählte
Gremium eines Betriebes, das die Arbeitnehmerinteressen vertritt.
Grundlage für den Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts ist
das Betriebsverfassungsgesetz.
Im CeBeeF gibt es einen Betriebsrat für den CeBeeF e.V.,
einen Betriebsrat für die Fahrdienst GmbH sowie einen
Konzernbetriebsrat für beide Unternehmen.
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Betriebsgruppe CeBeeF (BG.CBF)
Diejenigen Belegschaftsmitglieder des CeBeeF, die
zugleich auch Mitglieder von ver.di, der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft, sind, bilden in ihrer Gesamtheit die
ver.di-Betriebsgruppe CeBeeF (BG.CBF). In regelmäßig stattfindenden
Mitgliederversammlungen und Arbeitsgruppen sowie in der
Tarifkommission arbeiten aktive Mitglieder an dem gemeinsamen
Ziel, einen Tarifvertrag nach TVÖD für den CeBeeF zu
erreichen.
Je mehr sich die Arbeit verteilt, desto besser, daher ist jedes
Mitglied, das aktiv mitarbeiten möchte, bei allen Treffen
unverzichtbar wichtig. Dabei geht es um alle nur denkbaren Bereiche
wie das Planen und Durchführen von internen und externen Aktionen,
Mitgliederwerbung, Netzwerkbildung, Gestaltung und Verteilung von
Infomaterial, thematischen Diskussionen oder Gesprächen
zwischendurch sowie das Organisieren von Grillfesten oder
Öffentlichkeitsarbeit. Für jedermann ist garantiert etwas dabei, wo
sie oder er sich engagieren kann.
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Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung wurde schon öfter als eine Art kleiner
Tarifvertrag bezeichnet. Es handelt sich um eine vertragliche
Vereinbarung, die der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber
aushandelt, welche verbindlich bestimmte Rechte oder Pflichten der
Belegschaft im Betrieb regelt.
Um einen Tarifvertrag nach TVÖD zu erreichen, müssen
die bestehenden Betriebsvereinbarungen im CeBeeF überprüft und
abgeglichen werden.
Die derzeit gültigen Betriebsvereinbarungen können jederzeit beim
Betriebsrat oder auch online im passwortgeschützten Bereich der
betriebseigenen
Webseite des CeBeeF eingesehen werden. Persönliche Zugangsdaten
hierfür sollten alle Belegschaftsmitglieder im Juni 2011 schriftlich
erhalten haben.
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Betriebsversammlung
Das Betriebsverfassungsgesetz (§43 BetrVG) regelt, dass der
Betriebsrat verpflichtet ist, mindestens einmal vierteljährlich
eine Betriebsversammlung einzuberufen. Mit Tagesordnung geladen
werden müssen alle Mitglieder eines Betriebes einschließlich der
Geschäftsleitung und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften.
Auf der Betriebsversammlung werden Informationen über alle den
Betrieb betreffenden Bereiche weitergegeben, z.B. betriebliche
Neuregelungen, Frauenthemen, Arbeitsplatzrelevantes oder
Tarifpolitisches.
Für eine Betriebsversammlung können die
Arbeitnehmer sich bezahlt freistellen lassen; ebenso ist ein
zusätzlicher Fahrtweg Arbeitszeit. Auch zusätzliche Fahrtkosten muss
der Arbeitgeber tragen.
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Club Behinderter und ihrer Freunde
(auch: CBF; auch: CeBeeF)
CeBeeF oder auch CBF steht für Club Behinderter und ihrer
Freunde. Von diesen mittlerweile über einhundert Clubs entstanden
viele bereits Anfang der 1970er Jahre.
Als eine Art bundesweiter Dachverband wurde 1972 die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer
Freunde e.V. (BAG cbf) mit Sitz in Mainz gegründet, die sich für die
gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen einsetzt. Es gehe um "die Verbesserung der
Lebenssituation behinderter, insbesondere auch junger Menschen
(...), deren soziale Rehabilitation und Eingliederung in die
Gesellschaft auf der Basis aktiver Partnerschaft mit
Nichtbehinderten." Weiter heißt es in der Darstellung der BAG cbf:
"Voraussetzung dafür ist, dass behinderte Menschen ihre Isolation
verlassen, sich aus Abhängigkeit und Bevormundung lösen,
Eigeninitiative entwickeln, ihre Interessen selbst wahrnehmen und
durchsetzen sowie Verantwortung gegenüber der Gesellschaft
übernehmen. Sie dazu zu befähigen und zu ermutigen, hat sich die BAG
cbf zum Ziel gesetzt." (http://www.jugendhilfeportal.de/db1/institution/eintrag/bundesarbeitsgemeinschaft-der-clubs-behinderter-und-ihrer-freunde-ev/,
19.07.2011)
Wenn hier auf dieser Webseite ganz allgemein vom CeBeeF die Rede
ist, dann sind damit der CeBeeF Frankfurt e.V. und die CeBeeF
Fahrdienst GmbH gemeint. Alles weitere Wissenswerte über den CeBeeF
in Frankfurt am Main kann man der betriebseigenen
Webseite des CeBeeF entnehmen.
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CeBeeF-Plus-Paket
Auf der Mitgliederversammlung vom 8. Dezember 2010 habe
die Mitglieder beschlossen, dass ein Tarifvertrag nach TVÖD-B
(Pflege- und Betreuungseinrichtungen) mit einem
CeBeeF-Plus-Paket Gegenstand von Tarifverhandlungen sein
wird. Das
CeBeeF-Plus-Paket beinhaltet Forderungen, die der CeBeeF als
Arbeitgeber derzeit bereits erfüllt oder erfüllen soll, und die dem
TVÖD gegenüber eine Errungenschaft darstellen. Damit diese
Errungenschaften nicht verloren gehen, sind sie explizit erfasst.
Zum CeBeeF-Plus-Paket gehören:
- Job-Ticket für alle
- Regelqualifizierung für HelferInnen, I-HelferInnen und FahrerInnen
und Aufstiegsperspektive
- Keine Umwandlung von bisheriger Vollarbeit in Bereitschaftszeiten.
- Anhebung der Nachtzuschläge: Bandbreite 20%-30%.
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Datenschutz
(auch:
Datenschutzbeauftragter)
Datenschutz ist im digitalen Zeitalter ein sehr umfangreiches
Thema, auch im CeBeeF. Ständig haben die Belegschaftsmitglieder an
ihren Arbeitsplätzen es mit Daten Dritter zu tun, von Kundinnen und
Kunden oder Kolleginnen und Kollegen. Weit reichend informieren kann
man sich über den
Wikipedia-Artikel zu dem Thema.
Der oder die Datenschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich,
dass der Datenschutz in einem Betrieb beachtet wird. Dazu gehört
eine Prüfung des betreffenden Unternehmens und, wenn nötig, die
Etablierung eines anderen Umgangs mit vertraulichen Daten.
Datenschutzbeauftragte sind daher auch für die Datenschutz-Schulung
der Belegschaft zuständig.
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DGS
Das Kürzel steht für die Deutsche Gebärdensprache, die
vornehmlich von Gehörlosen gesprochen wird. Sprechen meint hier die
Kommunikation mit Händen in Kombination mit Mimik. Diese ist eine
eigenständige Sprache mit eigener Grammatik und nicht etwa Pantomime
oder "gebärdetes Deutsch", wie man das Lautsprachbegleitende
Gebärden (LBG) bezeichnen könnte.
Da nur sehr wenige Hörende DGS beherrschen, benötigen
Gehörlose in vielen Situationen für eine funktionierende
Kommunikation Gebärdensprachdolmetscherinnen. Der CeBeeF ist
derzeit darum bemüht, Gebärdensprachkurse zu etablieren, um
Belegschaftsmitglieder zu schulen und der DGS weitere Verbreitung zu
verschaffen.
In den USA, wo ASL, die American Sign Language und Äquivalent zur
DGS als Lingua Franca (Verkehrssprache) gilt, werden u. a. Polizei
und Arbeitskräfte im Gesundheitswesen in dieser Sprache geschult.
Laut Wikipedia beherrschen 17 Millionen Zweitsprachler ASL.
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Eingruppierung
(auch:
EG-Tabelle; auch:
Stufen der Entgelttabelle; auch:
Entgeltgruppen)
Mit Eingruppierung bezeichnet man die Zuordnung zu
tariflichen Entgeltgruppen. Die Entgelttabellen mit diesen
Entgeltgruppen sind zusätzlich in Stufen unterteilt. Die
Entgeltgruppen reichen von 1 bis 15, die Stufen 1 und 2 gehören zum
Grundentgelt, die Stufen 3 bis 6 sind Entwicklungsstufen.
Die Stufen beziehen sich auf die Zeitraum der Zugehörigkeit
zum Betrieb. Bei Wechsel des Arbeitgebers können entsprechende
Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus vorherigen
Arbeitsverhältnissen angerechnet werden.
Die Eingruppierung der in einem Unternehmen vorhandenen
Arbeitsplätze wird in den Tarifverhandlungen als
Entgelt-Tarifvertrag ausgehandelt und als besonderer Teil im
Tarifvertrag festgeschrieben. Dieser Teil eines Tarifvertrages
wird, im Gegensatz zum anderen Teil, dem Mantel-Tarifvertrag,
immer wieder neu verhandelt.
Die Bezeichnung Entgelt wurde gewählt, weil nicht mehr zwischen Lohn
von Arbeitern und Gehalt von Angestellten unterscheiden werden soll. Vergleichbare Tätigkeiten sollen durch gleiches Entgelt
vergütet werden.
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Einigungsstelle
Wenn der Betriebsrat und der Arbeitgeber sich über einen
Sachverhalt nicht einigen können, schreibt das
Betriebsverfassungsgesetz die Erlangung eines Kompromisses vor einer
Einigungsstelle vor (§ 76 BetrVG). Sollte auch die Einigungsstelle
die Parteien nicht zu einer Lösung führen, bleibt nur noch der Gang
zum Arbeitsgericht.
Vor der Einigungsstelle können zum Beispiel Betriebsvereinbarungen,
die der Arbeitgeber nicht akzeptieren wollte, doch noch erreicht
werden, meist aber mit den entsprechenden, einem Kompromiss
folgenden Abstrichen. Die meist nicht unerheblichen Kosten, die die
Anrufung einer Einigungsstelle verursacht, übernimmt der
Arbeitgeber.
Mehr dazu auf der externen Seite
"Info-Arbeitsrecht".
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Erschwerniszuschläge
Nach §19 TVÖD werden Erschwerniszuschläge in folgenden umwelt-
und umfeldbezogenen Fällen gezahlt, bei "besonderer Gefährdung", bei
"extremer nicht klimabedingter Hitze", bei "besonders starkem
Staub", "Strahlenexposition" oder "sonstigen vergleichbar
erschwerten Umständen"; und auch nur dann, wenn nicht "durch
geeignete Vorkehrungen, insbesondere zum Arbeitsschutz, ausreichend
Rechnung getragen wird."
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Fahrdienstkrise
Mit dem Begriff Fahrdienstkrise ging der Ausschreibungsskandal in
Frankfurt am Main im Jahr 2010 in die Geschichte des CeBeeFs ein.
Die Chronik des
Widerstands fasst die Ereignisse zusammen. Vor allem ist
bedeutsam, dass der öffentlichkeitswirksame Protest (siehe
Video of Youtube) maßgeblich war, diese Krise zu beseitigen.
>>>
Chronik des Widerstands
>>>
Video zur Protestaktion auf Youtube
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Fahrtkosten
(auch:
Job-Ticket)
Die derzeit gültige
freiwillige Konzernbetriebsvereinbarung über
die Fahrtkostenerstattung heißt nach dafürhalten der
Geschäftsleitung "Konzernbetriebs-Vereinbarung
über Fahrtkostenzuschuss". Es handelt sich aber nicht um einen Zuschuss
oder eine Zusatzleistung des Arbeitgebers, sondern um Kosten, die der CeBeeF tatsächlich verursacht,
also um eine Erstattung. Derzeit werden die über den
Bereich Frankfurt, nach RMV also Bereich 50, hinaus entstehenden
Fahrtkosten vom CeBeeF erstattet. Wer mit dem Auto
fährt, bekommt eine Erstattung nach Entfernungskilometern, höchstens
aber so viel, wie sie als RMV-Nutzerinnen bekämen.
Die Fahrtkostenerstattung bekommt man durch monatliches Stellen
eines Erstattungsantrags, das Formular
erhält man der
Personalabteilung. Achtung: Kopie der Monatskarte bzw.des Tickets
erforderlich!
Die BG.CBF ist mit
dieser Art der Erstattung nicht zufrieden, vor allem weil die
Arbeitsplätze im CeBeeF über ein so großes Einzugsgebiet verstreut
liegen und es somit Glücksache ist, ob man hohe oder niedrige
Fahrtkosten hat. Auch die im CebeeF erforderliche hohe Flexibilität,
z.B. beim Annahmeverzug, kann die Kosten sprunghaft ansteigen
lassen. Nicht zuletzt deshalb gehört zum CeBeeF-Plus-Paket
die Forderung nach einem Job-Ticket.
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Frankfurter Netzwerk Soziale Arbeit
(auch:
Netzwerk Soziale Arbeit)
Das Netzwerk wurde
von Betriebsräten einiger sozialer Dienste in Frankfurt gebildet, um
gemeinsam wichtige Ziele durchzusetzen, nicht zuletzt Tarifverträge auf TVöD-Niveau für alle Beschäftigten in der Sozialen
Arbeit und in Gesundheitsberufen. Darüber hinaus soll die Stadt
Tariftreue wahren und nur noch
Aufträge an tarifgebundene Betriebe vergeben. Darüber hinaus will
durch transparentere Finanzen finanzielle Mitbestimmung für die Beschäftigten erreichen.
Zu diesem Bündnis gehören außer den
Betriebsräten des CeBeeF derzeit das Internationale Familienzentrum e.V. (IFZ),
die Jugendberatung
und Jugendhilfe e.V. (JJ), die Aids-Hilfe Frankfurt, die Lehrerkooperative e.V., die
Integrative Drogenhilfe, der Verein für Arbeit und Erziehungshilfe
e.V., die Werkstatt Frankfurt und der IB Hessen sowie der
Personalrat des Jugend- und Sozialamts der Stadt Frankfurt.
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in diesem Artikel
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Aufruf Tariflohn
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Gefährdungsanalysen
Zu den Zielsetzungen von Gefährdungsanalysen gehören unter anderem
die Erfassung der physischen und psychischen Belastungen am
Arbeitsplatz, die Be- und Verarbeitung vor allem der psychischen
Belastungen sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch
ressourcen-orientierte Entlastungsstrukturen. Gefährdungsanalysen
sind also im Klartext wichtige Schritte in Richtung einer
menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes und zugleich
Meilensteine in der Entwicklung vom Arbeitsschutz zum
Gesundheitsschutz im CeBeeF.
>> Mehr in diesem
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Helferin
Der Status der "Helferinnen" und "Helfer" im CeBeeF hängt maßgeblich
davon ab, wie wir in der Zukunft mit dieser Bezeichnung sowie mit
diesen Tätigkeiten umgehen.
Helferin meint Hilfskraft?
Noch gibt es auch wenig Konsens im Bereich der
Assistenz und Pflege oder Integration, neuerlich
Inklusion, wenn man sich Unternehmen übergreifend umsieht. Die
Zielsetzung einer solchen Bezeichnung erscheint klar: die
Arbeitsleistung von Hilfskräften
muss man weder wertschätzen noch gut bezahlen.
Das Berufsbild Assistenz für Menschen mit Behinderungen geht
aber weit über eine Hilfstätigkeit hinaus. Sie beinhaltet
"Grundpflege, Haushalt, Mobilität, Kommunikation (...), allgemeine,
psycho-soziale, sozialpädagogische Unterstützung, (...) und andere
Anforderungen des unvorhersehbaren Lebens", wie z.B. "Unterstützung
bei der Pflege des sozialen Umfeldes (Familie und Freunde), bei der
Gestaltung des freizeitlichen und gesellschaftlichen Engagements,
bei Arbeit und Ausbildung." (Tätigkeitsbeschreibung, S. Housseini,
S. Heil, 2011) Es geht darum, den Assistenznehmern eine
größtmögliche Lebensqualität zu bieten, die Selbstbestimmung und
Unabhängigkeit als Voraussetzung hat. Für die Assistenzgeber
bedeutet dies die Herausforderung, "durch ihren vielfältigen Einsatz
und ihre Bereitschaft" den Assistenznehmern "ein selbst bestimmtes
Leben (...) zu ermöglichen und zugleich die arbeitsdienstlichen
Anweisungen ihrer Vorgesetzten (Einsatzleiter/innen,
Pflegefachkräfte) in die Praxis umzusetzen. Und zwar in einer Weise,
dass durch ihre Handlungen weder die arbeitsvertraglichen noch die
arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen noch das Konzept der
persönlichen Assistenz verletzt oder gesprengt werden." (Housseini,
Heil, 2011)
Im Rahmen der hoch aktuellen Diskussion über Inklusion und
Teilhabe der Assistenznehmer und vor dem Hintergrund aller
physischen und psychischen Belastungen der Assistenzgeber muss das
"Konzept der Assistenz (...) neu bewertet werden". (Housseini, Heil,
2011)
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Info-Stand
Der Info-Stand bezeichnet den ver.di-Info-Stand,
der eigens zur Information der Nichtmitglieder aufgestellt werden
kann, damit ver.di im Betrieb präsent ist, z.B. bei
Kleingruppentreffen oder zu Fortbildungsveranstaltungen. Jedes
Mitglied kann sich den Info-Stand im Büro des Betriebsrats,
wo er freundlicherweise gelagert wird, abholen und zu geeigneter
Zeit an geeignetem Ort aufbauen, was rasch von der Hand geht.
Mitglied werden (und werben) hat gerade jetzt oberst Priorität!
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Inklusion
(auch:
Integration)
Text folgt in Kürze!
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Integrationshelferin
(auch:
AKJ; auch: Integrationsassistenz; auch:
Kinder und Jugendliche)
Text folgt in Kürze!
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Kr-Tabelle
Die Kr-Tabelle regelt das Entgelt nach TVöD für den
Dienstleistungsbereich Krankenhäuser, also Berufe wie
Krankenschwester oder Pflegedienstleitung. Die Tabelle stellt stellt
also eine Spezialform der Eingruppierung dar ebenso wie die
S und E-Tabelle.
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Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung oder Entgeltfortzahlung ist m so genannten
Beschäftigungsförderungsgesetz vom 25.9.96 geregelt. Diese betrifft
den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Dieser Anspruch gilt für eine
Dauer von bis zu 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit. (Quelle: IG-Metall
Tariflexikon)
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Pflege im CeBeeF
(auch:
AFP; auch: Pflegedienstleitung)
AFP steht für "Abteilung Fachpflege". Die Fachkräfte dieser
Abteilung sind examinierte Krankenschwestern oder Krankenpfleger.
Laut der Broschüre zum Einführungskurs "Grundlagen der Aisstenz
und Pflege im CeBeeF" bildet das Pflegleitbild den
"pflegtheoretischen Bezugsrahmen" für die Arbeit im CeBeeF. Dieses "oríentiert
sich an den Pflegemodellen von Dorothea Orem und Hildegard Peplau,
sowie an dem Pflegekonzept von Monika Krohwinkel". (Näheres unter
www.pflegewiki.de)
Im Vordergrund von Beratung und Pflege stehen eine aktivierende,
vorausschauende Pflege mit Risikovermeidung durch Prophylaxe sowie
die "Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL)"
nach Krohwinkel.
Der Pflegeprozess ist also das Ergebnis der Umsetzung eines
umfangreichen Pflegemodells, das zielgerichtet und individuell, "in
einem individuellen Problemlösungs- und Beziehungsprozess" mit den
Kundinnen und Kunden entwickelt und kontinuierlich weiter entwickelt
wird. Die Pflegedokumentation dient dieser Entwicklung, die
Bezugs-Pflegefachkraft koordiniert und evaluiert den Prozess.
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Pflegedokumentation
(auch:
Durchführungskontrolle)
Helferinnen und Helfer
sind verpflichtet, bei allen Kunden eine Pflegedokumentation zu
führen. Dazu gehört unter anderem das Eintragen von Speisen oder
Getränken, verrichtete Haus- oder Pflegearbeiten in die
Durchführungskontrolle (kurz DFK) sowie besondere physische oder
psychische Belange, die nachfolgenden Diensten oder der zuständigen
Pflegekraft zur Kenntnis gebracht werden sollten um eine umfassende
Pflege (s. Pflege im CeBeeF) zu gewährleisten.
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Qualifizierung
Das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst diskutiert
unter §5 das Thema Qualifizierung. Hier heißt
es, dass "lebenslanges Lernen (...) im gemeinsamen Interesse von
Beschäftigten und Arbeitgebern" liegt, nicht zuletzt weil die
Qualifizierung, die aus dem Lernen folgt, "der Steigerung von
Effektivität und Effizienz" dient.
Zwar lässt sich, da haben die Arbeitgeber sich offenbar
durchgesetzt, für die Beschäftigten ausdrücklich "kein individueller
Anspruch" ableiten, aber ist einmal eine Qualifizierungsmaßnahme
durch eine Betriebsvereinbarung in Leben gerufen, trägt der
Arbeitgeber grundsätzlich die Kosten für die Maßnahme (Abs. 5) und
die vereinbarten Zeiten gelten als Arbeitszeit (Abs. 6).
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S und E-Tabelle
Die S und E-Tabelle regelt das Entgelt der Beschäftigten im
Sozial- und Erziehungsdienst, darunter Erzieherinnen,
Altenpflegerinnen oder Sozialpädagoginnen. Die Tabelle stellt also
eine Spezialform der Eingruppierung dar ebenso wie die
Kr-Tabelle.
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Soziale Arbeit
Unter Soziale Arbeit versteht man unter anderem all jene
Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten bemüht sind, "durch
Erziehung, Bildung, Hilfe und sozialstaatlicher Intervention die
Autonomie der Individuen in der alltäglichen Lebensgestaltung zu
stärken, wiederherzustellen und zu sichern", sowie den Abbau der
Benachteiligung und die Befähigung derer bezwecken, die
Unterstützung benötigen, um "am gesellschaftlichen und öffentlichen
Leben teilzunehmen".
In Wikipedia heißt es weiter: "Gegenstand Sozialer Arbeit sind
allgemein gesellschaftlich und professionell als relevant angesehene
menschliche „Problemsituationen“. Hierzu gehören überwiegend
Probleme mit der alltäglichen Lebensbewältigung, der „Lebenspraxis“
– dem alltäglichen „Zurechtkommen und Zurechtfinden“.
Sozialpädagogik bedeutet aber nicht allein Fähigkeiten und
Ressourcen der Einzelnen zu fördern; in der Sozialpädagogik steckt
auch eine gesellschaftliche Zielsetzung des
„Miteinander-Auskommens“. Sozialpädagogik betrachtet das Individuum
in seiner Wechselbeziehung mit der sozialen Umwelt. Sozialschaffende
sprechen von Lebenslage, um damit die Gesamtheit von Person und
sozialem Rahmen sozialwissenschaftlich auszudrücken.
(Quelle und mehr)
>>
Österreichische Initiative zu Sozialer Arbeit
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Stellvertreterpolitik
(auch:
Politik der ersten Person; auch: Basisdemokratie)
Stellvertreterpolitik bedeutet zunächst einmal nur, dass einige
Personen, die sich entweder dazu berufen fühlen oder dazu beauftragt
wurden, für andere, meist eine größere Menge von Menschen,
politische Forderungen durchsetzen wollen oder sollen. Das Problem
dabei ist aber, wie immer, wenn man Dinge nicht selbst tut, dass die
Stellvertreter nicht immer wissen, was alle einzelnen Menschen,
deren Stelle sie vertreten, tatsächlich wollen.
Stellvertreterpolitik steht aber als Begriff auch in einer
interessanten historischen Tradition. Denn in unserer Geschichte gab
es immer wieder Momente, in denen sich Stellvertreterpolitik als
wenig nützlich heraus stellte. Die Menschen wollten selbst ihr
Schicksal in die hand nehmen und buchstäblich "Geschichte machen".
Mit dem Slogan "Das Persönliche ist politisch" fand sich zum
Beispiel das Bemühen um die Abkehr von der Stellvertreterpolitik
in der Frauenbewegung der 1970er Jahre wieder. Das politische
Wirken sollte damit weg von Wenigen, nämlich den Stellvertretern,
und auf viele Köpfe, auf jede einzelne Person, verteilt werden. Jede
Frau war damit verantwortlich für das Fortbestehen der Bewegung und
unmittelbar eingebunden in den Kampf um Rechte und
Gleichberechtigung. Mit diesem Konzept, der Politik der ersten Person, tritt die
Privatperson in die Öffentlichkeit und nimmt direkt Einfluss auf das
politische Geschehen, übt also Basisdemokratie aus.
Und tatsächlich ist all dies, das auf den ersten Blick so fern von
der Arbeit im CeBeeF und vom Erreichen des Tariflohns
scheint, für uns bedeutsam!
So hat sich der Betriebsrat des CeBeeF ausdrücklich dazu
geäußert, keine Stellvertreterpolitik machen zu wollen sondern
bittet die Belegschaftsmitglieder um dieses basisdemokratische
Engagement (vgl. Artikel
"Was verändern").
Auch in den Zielen des CeBeeF e.V. findet sich diese
Basisdemokratie wieder, nämlich in dem Gedanken, dass Hilfe nie
paternalistisch sein, sondern immer die eigene Möglichkeiten von
Menschen mit Behinderungen unterstützen sollte.
Und nicht zuletzt hat sich auch die BG.CBF, die
ver.di-Betriebsgruppe CeBeeF, in weit größerem Maße als von
gewerkschaftlicher Seite her verpflichtet, auf diese Basisdemokratie
verständigt. Daher ist die Mitgliederversammlung - und
somit jedes einzelne Mitglied - ganz direkt mitverantwortlich für
die Arbeit zur Erreichung des Tarifvertrages. Auch wir
können nämlich gemeinsam Geschichte machen!
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Streik
(auch: Warnstreik)
Im Falle eines Streiks
legen die Mitglieder eines Betriebs, die gewerkschaftlich
organisiert sind, kollektiv die Arbeit nieder, weil sie ihren
Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen oder höherer Vergütung
entsprechend Nachdruck gehörig verleihen wollen. Dieses
Arbeitskampfmittel gab es schon mehr als 1000 Jahre vor der
Zeitrechnung.
Der Warnstreik ist ein kurzer Streik, der Forderungen
unterstützen soll; meist steht ein Warnstreik im Zusammenhang mit
dem drohenden Scheitern von Tarifverhandlungen. Genau wie der Streik
ist der Warnstreik im Grundrecht verankert.
>>
Mehr zum Streik
>>
Mehr zum Warnstreik
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Tätigkeitsbeschreibung
(auch:
Arbeitsplatzbeschreibung; auch:
Stellenbeschreibung)
Für die Arbeit im CeBeeF gab es lange nur ungenaue Stellen- oder
Arbeitsplatzbeschreibungen. In Arbeitsgruppen der einzelnen
Abteilungen wurden aber in mühevoller Kleinarbeit umfangreiche
Tätigkeitsbeschreibungen erstellt, deren Inhalte teilweise unter den
Darstellungen der Abteilungen wieder zu finden sind. (s. AAP,
AKJ bzw. Integrationshelferin, Fahrdienst)
Die Tätigkeitsbeschreibungen listen nicht nur die praktischen
Inhalte der Arbeit auf, sie formen auch ein Gesamtbild, aus dem sich
ein Berufsbild entwickeln lässt. Dieses Berufsbild definiert
wiederum die Qualität der Dienstleistung und lässt Rückschlüsse auf
die in der Praxis erworbene Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu. Auf die Tätigkeitsbeschreibungen wird auch im
Rahmen der Eingruppierung von Tätigkeiten Bezug genommen.
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Tarifkommission
(auch:
Verhandlungskommission)
Die Tarifkommission ist das gewerkschaftliche Gremium, das von
der Mitgliederversammlung gewählt und bevollmächtigt wird, um ihre
und damit die Interessen der gewerkschaftlich organisierten
Mitarbeiterinnen in einem Betrieb zu vertreten. Für die
tatsächlichen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite wählt die
Tarifkommission aus ihrer Mitte die Verhandlungskommission. Die
gesamte Tarifkommission entscheidet letztendlich über die Annahme
des Tarifvertrags.
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Tarifverhandlungen
Tarifverhandlung ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht
und bezeichnet die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und
Arbeitnehmervertretung in einer Branche (üblicherweise
Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) mit dem Ziel, für ein
bestimmtes Gebiet einen Flächentarifvertrag zur einheitlichen
Entlohnung und für einheitliche Arbeitsbedingungen abzuschließen.
(Quelle und mehr)
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Tarifvertrag
(auch: TVÖD, auch: Manteltarifvertrag, auch: Entgelttarifvertrag)
Das Kürzel "TVÖD" steht für "Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst". Dieser wurde am 13. September 2005
geschlossen. Die Vertragspartner waren auf der Arbeitgeberseite die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den damaligen
Bundesinnenminister Otto Schily sowie die Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) und auf der Arbeitnehmerseite die
Gewerkschaften GEW, GdP und dbb – tarifunion sowie natürlich ver.di.
(Quelle: wikipedia) Nach diesem Paragraphenwerk können sich
die Partner in Tarifverhandlungen richten, um zu einer fairen
eigenen Vertrag zu kommen.
Ein Tarifvertrag
ist der schriftliche Vertrag zwischen einem oder mehreren
Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden einerseits und einer oder
mehreren Gewerkschaften andererseits (Tarifvertragsparteien). Er
regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und
enthält Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von
Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und
betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Man unterscheidet verschiedene
Tarifvertragsarten, z.B. den Entgelt- und den Manteltarifvertrag.
Der Entgelttarifvertrag legt die Höhe der tariflichen Grundvergütung
in Form von Lohn-, Gehalts- bzw. Entgelttabellen fest. Der
Manteltarifvertrag enthält Bestimmungen über sonstige
Arbeitsbedingungen, wie z.B. Einstellungs- und
Kündigungsbestimmungen, Arbeitszeit, Erholungs- und Sonderurlaub,
vorübergehende Freistellungen oder Zuschläge für Mehr-, Nacht- und
Schichtarbeit. (Quelle: IG-Metall Tariflexikon).
Weitere Informationen auf der
Webseite "Öffentlicher
Dienst"
>> Einfach mal reinklicken!
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UAPA
"Der Arbeitskreis Unabhängige Arbeitnehmervertretungen in der
persönlichen Assistenz (UAPA) wurde im November 2008 ins Leben
gerufen. UAPA versteht sich als berufspolitische Initiative. Von der
konkreten Intervention im Einzelfall bis zur politischen Parteinahme
und Bündnisbildung, ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der
im Arbeitsbereich Persönliche Assistenz beschäftigten
ArbeitnehmerInnen, Maßgabe des Handelns von UAPA."
(Quelle und mehr)
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ver.di
(auch:
ver.di-Mitgliedschaft; auch: Organisationsgrad; auch:
Mitgliedschaftsantrag; auch:
Gewerkschaftssekretär)
Das Kürzel ver.di steht für "Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft". Diese wurde im Jahr 2001 von den
Gewerkschaften DAG, DPG, HBV, IG Medien und ÖTV als damals größte
Einzelgewerkschaft mit 2,8 Millionen Mitgliedern gegründet. Die
Mitgliedschaft in ver.di bringt viele Vorteile, von persönlicher
Rechtsberatung und Weiterbildung über Organisation im Betrieb
bis hin zu Tarifverhandlungen.
In Tarifverhandlungen bestimmen die Mitglieder von ver.di, in
welche Richtung die Verhandlungen laufen. Je aktiver jedes Mitglied
ist, desto mehr kann es naturgemäß mitbestimmen. Der
Organisationsgrad ist der Anteil der Belegschaft, der
gewerkschaftlich organisiert ist. Auch hier ist klar: Je höher der
Organisationsgrad, desto stärker der Druck, der in Verhandlungen
aufgebaut werden kann.
Wer sich für eine Mitgliedschaft bei ver.di entscheidet, muss
nicht lange nach dem Mitgliedschaftsantrag suchen. Auf jeder
Seite dieses Webs findet sich in der Navigation eben dieser Link
hier:
"Mitglied werden".
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Vereinzelung
Mit Vereinzelung
ist ein strukturelles Problem ambulanter Pflegedienste, bei
denen die Kolleginnen und Kollegen, vereinzelt an ihren
Einsatzorten, oft nur wenig Informationen über das, was im gesamten
Betrieb vor sich geht, erhalten. Auch mit ihrer eigenen
Arbeitssituation sind diese Arbeitskräfte häufig auf sich gestellt,
und es mag ihnen schwer fallen, die Mängel, die dabei zu beklagen
sind, nicht als ihre eigenen zu interpretieren. Gegen solche
Vereinzelung gilt es sich zu wehren. Meist stellt sich nämlich im
Austausch mit anderen heraus, dass Probleme von gesamtbetrieblicher
Relevanz sind und dass man gemeinsam nach Lösungen suchen kann.
Im CeBeeF stehen vor allem der Betriebsrat und die
ver.di-Vertrauensleute für Gespräche zur Verfügung, wenn der
berühmte Schuh drückt. Und nicht vergessen: Solche Gespräche dienen
letztendlich allen!
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Verspringerung
Wenn der Arbeitgeber in den Annahmeverzug gerät, ist er bemüht, andere
Arbeit anzubieten. In CeBeef-Praxis bedeutet dies, dass man einen
anderen Einsatz erhält. Doch sollte diesen Einspringen nicht zum
Nachteil der Arbeitskräfte gereichen.
Verspringerung meint also die Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen. Zum Beispiel der Arbeitgeber erwartet, dass die
Arbeitskraft sich am Vortag oder vor der eigentlichen Dienstzeit am
Telefon bereit hält, ohne dass diese Zeit als Rufbereitschaft
oder Bereitschaftsdienst gewertet wird. Oder
unterschiedlichste, von den eigenen stark abweichende Einsatzzeiten.
Hinzu kommen noch ohnehin schwierige, da unbekannte
Arbeitssituationen und höhere Fahrkosten durch längere Wege.
Im CeBeeF regeln derzeit die Betriebsvereinbarungen "Dienstplanung"
und "AKJ-Springerinnen" die Bedingungen für das Einspringen bei
Annahmeverzug. Die Regelungen lauten wie folgt:
- Ein alternativer Dienst muss nur in der Länge
des ursprünglich geplanten Dienstes angenommen werden.
- Geht das Einspringen über die eigentliche Arbeitszeit hinaus, und
die betreffende Arbeitskraft ist damit einverstanden, erhält sie für
diese Zeit eine höhere Vergütung, und zwar 27,5% mehr.
- Es besteht keine Rufbereitschaft außerhalb dieser Dienstzeit.
- So genannte "Minusstunden" gehen zu Lasten des CeBeeF.
Weiter Informationen können Betroffene beim Betriebsrat
erhalten.
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Vertrauensleute
Die ver.di-Betriebsgruppe CeBeeF hat zahlreiche
ver.di-Vertrauensleute, die auf einer Mitgliederversammlung
dazu bestimmt wurden. An diese Vertrauensleute kann man sich in
allen Fragen, die die Gewerkschaft, die Mitgliedschaft, den
Tarifvertrag oder ähnliches betreffen, wenden.
Wer konkretere Fragen dazu hat, kann sich auf der
Webseite von ver.di informieren. Kontakt zu den ver.di-
Vertrauensleuten im Betrieb erhält man über die
Mitgliederversammlung, die Aktions-AG oder den
Betriebsrat.
>> ver.di-Seite zu Vertrauensleuten
>> Kalender: Nächste Termine der
Mitgliederversammlung oder Aktions-AG
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Web-Gruppe
Die Web-Gruppe der BG.CBF hat auf Beschluss der
Mitgliederversammlung diese Webseite ins Leben gerufen und
betreibt sie. Verantwortlich für die Inhalte ist somit die
Mitgliederversammlung, also die Mitglieder der BG.CBF in ihrer
Gesamtheit.
Es werden immer aktuelle Themen oder Texte, Informationen und
Kenntnisse gebraucht, daher ist jede und jeder willkommen, sich mit
Tat oder Beitrag einzubringen und die Webseite mitzugestalten bzw.
zu bestücken. Fällt euch was ein oder auf? Dann nur her damit!
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Weblog
Das Weblog, das ihr unter "das BLOG - Meinungen" findet, richtet
sich an alle, die etwas zu sagen haben. Unter "About" heißt es da:
"Meinungen – Meinungen – Meinungen, denn nur in der Vielfalt und im
Austausch lebt der Prozess!" Mit Nicks ausgestattet muss auch
niemand fürchten, dass die eigene Meinung zum Verhängnis werden
könnte!
Auf der Seite “Hey Ihrs” ist ausführlich beschrieben, wie man das
Weblog nutzen kann! Macht mit, redet mit! Auch wenn solch eine
Plattform manchmal etwas langsamer in Gang kommt, jeder einzelne
Beitrag zählt!
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Wegezeiten
Der Hinweg zum ersten Einsatz und der Rückweg vom letzten
Einsatz gelten nicht als Arbeitszeit. Hat man allerdings mehr als
einen Einsatz an einem Tag oder einen zusätzliche Veranstaltung, die
Arbeitszeit ist, wird im CeBeeF eine so genannte Wegezeit
bis zu einer Stunde als Arbeitszeit anerkannt. Bedingung dabei ist,
dass zwischen den beiden Einsätzen höchstens zwei Zeitstunden
liegen.
Als Einsatz zählen auch Kleingruppenbesprechungen und Termine im
CeBeeF-Haus. Am Ende eines Monats werden diese Zeiten im Formular
„Arbeitszeitnachweis“ eingetragen und bis zum dritten Werktag des
Folgemonats eingereicht.
Achtung: Die Ausnahme von der Regel ist die
Betriebsversammlung. Hier werden Hin- und Rückweg auf jeden Fall
als Arbeitszeit anerkannt.
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Zertifizierung
Zertifizierung meint grundsätzlich die Bewertung z.B. von
Dienstleistungen nach vorab bestimmten Vorgaben. Oft sind diese
Vorgaben Normen und garantieren Konformität. Für Dienstleistungen
bedeutet dies, dass sie einem vergleichbaren Standard entsprechen
müssen.
Wichtig für den CeBeeF ist die Zertifizierung derzeit im
Bereich der Qualifizierung, für die, als Vorab zu einer
staatlichen Anerkennung, eine Zertifizierung angestrebt wird.
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